Satzung

SATZUNG BAYERN-FANCLUB

„Saar-Bazis Fischbachtal“

 

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Fanclub führt den Namen: Saar-Bazis Fischbachtal. Er wurde am 08.05.2010 in 66287 Quierschied-Fischbach gegründet und ist offiziell als Fanclub beim FC Bayern München 1900 e.V. registriert. Das Geschäftsjahr reicht vom 01.07. bis zum 30.06.

 

 

§ 2 Zweck und Aufgaben

Der FC Bayern Fanclub „Saar-Bazis Fischbachtal“ verfolgt ausschließlich die Pflege zu seinem Mutterverein FC Bayern München 1900 e.V.

 

Der Fanclub will insbesondere

a)    unter Einhaltung dieses Grundgedankens durch die Pflege der Kameradschaft und Freundschaft die Mitglieder miteinander verbinden

b)    die Geselligkeit fördern

c)     Fahrten zu Spielen des FC Bayern München unternehmen oder sonstige Veranstaltungen durchführen, die dem kulturellen und geselligen Gemeinwohl förderlich sind

 

 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der sich zur Vereinsgesinnung bekennt, bereit ist die Bestrebung des Fanclubs im Sinne des Grundgedankens zu unterstützen und vorbehaltslos dessen Satzung anerkennt.

 

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Fanclub gerichtetes Anmeldeformular incl. Einzugsermächtigung erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf.

 

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, der diese ohne Angaben von Gründen ablehnen kann.

 

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes aus dem Fanclub.

 

Der Austritt aus dem Fanclub ist schriftlich beim Vorstand mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines jeden Quartals möglich. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand kann Mitglieder aus dem Fanclub ausschließen, wenn Sie gegen den Grundgedanken verstoßen oder durch ihr Verhalten die Gemeinschaft stören.

 

Ausscheidende Mitglieder haben unbeschadet des Austrittszeitpunktes keinerlei Ansprüche gegen den Fanclub auf vollständige oder teilweise gezahlte Rückvergütung, Beiträge oder sonstige Leistungen.

 

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind berechtigt Anträge zu stellen und an Abstim-mungen und Wahlen durch Ausübung ihres Stimmrechts mitzuwirken.

 

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen des Vereins zu wahren, die Ziele des Fanclubs nach besten Kräften zu fördern und die Satzung zu achten.

 

Bei Beschädigung von Sachwerten oder Körperverletzung, die durch Mitglieder des Fanclubs hervorgerufen werden, übernimmt der Fanclub keinerlei Haftung, sondern das Mitglied.

 

 

 

§ 6 Mitgliedsbeitrag

Der Jahresbeitrag ermittelt sich wie folgt:

 

            Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre                               beitragsfrei

            Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre                             12 Euro

            Volljährige Mitglieder                                                       24 Euro

           Familie (2 Erwachsene + Kinder U 16)                           36 Euro

Der Beitrag ist im Voraus durch den Kassierer per Lastschrifteinzug zu erheben. Die Zahlung des Beitrages kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen, je nach Wunsch des Mitgliedes.

 

Wird ein Mitglied ausgeschlossen oder scheidet aus anderem Grund aus, so verbleibt der im Voraus gezahlte Beitrag beim Fanclub.

 

Eine Erhöhung des Beitrages ist nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich.

 

 

§ 7 Organe des Fanclubs

Organe des Fanclubs sind

 

a)    der Vorstand

b)    die Mitgliederversammlung

 

 

§ 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

 

a)    1. Vorsitzender

b)    2. Vorsitzender

c)     Kassierer

d)    Schriftführer

e)    Beisitzer

f)     Beisitzer

g)    Orgaleiter

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vermögens, der Mitglieder, die Verteilung der Eintrittskarten und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.

 

Die Vorstandmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.

 

Der Vorstand verpflichtet sich im Bezug auf den Datenschutz sämtliche Daten der Mitglieder vertraulich zu behandeln. Die Daten dürfen nur Vorstandsangehörigen zur Verfügung stehen.

 

§ 9 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und beschließt über:

 

a)    Wahl des Vorstandes

b)    Wahl der Kassenprüfer

c)     Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

d)    Satzungsänderungen

e)    Auflösung des Fanclubs

 

Die Vorstandsmitglieder/Kassenprüfer sind in offener Wahl zu bestimmen. Alle übrigen Wahlen und Beschlussfassungen sind ebenfalls offen durchzuführen.

 

Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangen.

 

Alle Mitgliederversammlungen werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Bekanntgabe auf der Internetseite.

 

Anträge zur Änderung der Satzung müssen 2 Monate vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Fanclubs eingereicht sein, damit diese den Mitgliedern rechtzeitig genug bekannt gemacht werden können. Alle andere Anträge können vor Beginn einer Versammlung gestellt werden.

 

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmrechtsmehrheit der Erschien-enen, es sei denn die Satzung schreibt eine andere Stimmrechtsmehrheit vor. Eine Vertretung in der Stimmabgabe ist unzulässig.

 

Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder ist bei Stimmengleichheit ein zweiter Wahlgang erforderlich. Ergibt der zweite Wahlgang nochmals Stimmengleichheit, entscheidet das Los.

 

 

 

§ 10 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt und bestellt jeweils für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes sind.

 

Die Kassenprüfer haben einmal im Jahr die Bücher des Fanclubs hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben zu prüfen und das Ergebnis ihrer Prüfung in einem schriftlichen Bericht festzuhalten.

 

Die Wiederwahl der Kassenprüfer ist möglich.

 

 

§ 11 Auflösung des Fanclubs

Über die Auflösung des Fanclubs kann nur beschlossen werden, wenn der Vorstand oder 1/3 der Mitglieder dies beantragt. Die Auflösung des Fanclubs bedarf des Beschlusses der Mitglieder-versammlung mit einer Mehrheit von dreiviertel der erschienen Mitglieder.

 

Bei Auflösung des Fanclubs fällt das Liquidationsvermögen einer gemeinnützigen Vereinigung zu (z. B. FC Bayern München Hilfe e.V., Deutsche Krebshilfe,…), es sei denn die Mitgliederversammlung beschließt einen anderen Verwendungszweck.

 

 

 

 

 

Sonstiges

Es besteht kein Recht auf Zuteilung von Karten. Der Vorstand bemüht sich jedoch, möglichst allen Mitgliedern gerecht zu werden, was jedoch durch das vorhanden Kartenbudget und die Mitgliederanzahl beeinflusst wird.

 

Der Vorstand hat keinen Einfluss auf die Zuteilung der Kategorie und Anzahl der Karten. Die Mitteilung über die Kategorie erfolgt grundsätzlich ca. 4-5 Wochen vor dem Spieltag.

 

Der FC Bayern München informiert den Vorstand vor Beginn der Saison über die zugeteilten Spiele und die Kartenanzahl. Die genaue Terminierung ob es sich um ein Freitags-, Samstags-, Sonntagsspiel handelt erfolgt im Laufe der Saison durch die DFL.

 

Die zugeteilten Spiele werden auf der Internetseite veröffentlicht. Darüber hinaus findet man auf der Internetseite auch Informationen über die noch verfügbaren Tickets und Abfahrtstermine.

 

Die Karten werden zum Einkaufspreis angeboten. Die Fahrtkosten werden vom Vorstand festgesetzt, wobei die Preise schwanken können. Die Karten und die Fahrtkosten sind bis spätestens 2 Wochen vor Fahrtantritt auf das Clubkonto zu überweisen oder einem Vorstandsmitglied bar zu erstatten. Die Eintrittskarten werden erst bei Antritt der Fahrt an die Mitglieder ausgehändigt.

 

Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme fallen die Karten an den Fanclub zurück und sind vom Vorstand zu verteilen. Entstandene Kosten sind dem Fanclub zu erstatten.

 

Die Reservierung für bereits veröffentliche Spiele ist möglich. Der Vorstand kann jedoch eine Anzahlung verlangen, die bei nicht Zuteilung der Karten bzw. bei Rücktritt nach Abzug der entstandenen Kosten erstattet wird. Die Zuteilung erfolgt spätestens 3 Wochen vor dem Spiel.

 

Sollten nicht alle Karten durch Mitglieder genutzt werden, kann der Vorstand die Karten an Nichtmitglieder verkaufen, wobei die Karten aufgrund der Bestimmungen des FC Bayern München auch an Nichtmitglieder zum Einkaufspreis verkauft werden müssen. Der Fahrtpreis für Nichtmitglieder soll von dem für Mitglieder abweichen.

 

Um kostendeckend wirtschaften zu können, kann der Vorstand die Karten bereits 3 Wochen vor dem jeweiligen Spiel anderweitig verkaufen, auch wenn sich noch nicht alle Mitglieder über eine Beteiligung an der Fahrt geäußert haben.



Hier finden Sie uns

Saar - Bazis
Dudweilerstr. 15
66287 Quierschied

Kontakt

Telefon: +49 6897 96 67 21

Mobil:    +49 177 40 16 241

E-Mail: gaufrank@t-online.de

 

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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